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Ausbildung

An der Fachschule für Biomechanik und ganzheitliche Therapien am Pferd (FBP) werden seit 2008 interessierte Personen berufsbegleitend zu Huforthopäden/innen ausgebildet. Am 17. September 2016 hat bereits die 5. Staffel diese anspruchsvolle, dreijährige Ausbildung begonnen.
Die FBP ist seit Beginn bestrebt, eine qualitativ hochwertige Ausbildung anzubieten und das Konzept sowie die Schulungsunterlagen laufend zu optimieren.
Als Ende Oktober 2013 die revidierte Tierschutzverordnung veröffentlicht wurde, nahm die FBP deshalb umgehend mit dem BLV Kontakt auf und reichte anschliessend verschiedene Dossiers und Unterlagen ein.
Im Dezember 2015 wurde diese Ausbildung vom BLV anerkannt. Sie ist seither auf der Liste der anerkannten Ausbildungen aufgeführt: Liste als Pdf anschauen....
Absolventen erhalten nach Abschluss der Ausbildung eine Bestätigung, dass sie eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) nach Art. 102 Abs. 5 TschV durchlaufen haben.

Impressionen 1

Unterricht im Theorieraum und am Pferd

Weshalb dauert diese Ausbildung fast drei Jahre?

Die Ausbildung bei der FBP ist sehr umfangreich und beinhaltet zudem weiterführende Themen. Die Schulung dieses Lernstoffes nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Zudem ist ein weiterer wichtiger Grund das Beobachten und Beurteilen der Einflüsse der eigenen Hufbearbeitung an mehreren Hufen über längere Zeiträume:

Hufe können sich über Jahre hinweg verändern und wie es auf dieser Homepage aufgezeigt wird, schief, trachtenlastig oder zehenlastig werden. Bei günstiger Bearbeitung kann jedoch Einfluss auf die Wachstumsrichtung der Hornröhrchen genommen werden, um somit die negativen Prozesse zur Umkehr zu bringen. Da der Huf im Durchschnitt ein Jahr benötigt, bis er einmal durchgewachsen ist, verlaufen diese Prozesse relativ langsam.

Der Huf verändert sich dabei nicht nur im ersten Jahr der huforthopädischen Bearbeitung, sondern auch im zweiten, im dritten und, je nach dem, sogar noch in den fortlaufenden Jahren. Während dieser Zeit sind die Hufe einem bestimmten Veränderungsprozess unterworfen und stellen je nach Verlauf wechselnde Anforderungen an die Bearbeitung.
Werden die Hufe nun immer wieder günstig bearbeitet, verbessern sich diese dementsprechend in kleinen Schritten über die Jahre hinweg je länger je mehr.
Genauso können sich diese jedoch bei nicht adäquater Bearbeitung negativ verändern und sich im Laufe des Pferdelebens je länger je mehr deformieren.

Um schlussendlich beobachten, erkennen und verstehen zu können, welchen Einfluss die eigene Hufbearbeitung auf die jeweilige Hufsituation ausübt und ob dabei die negativen Prozesse am Huf tatsächlich zur Umkehr gebracht werden konnten, bedarf es deshalb nebst viel Übung auch mehrjähriger Erfahrung.
Während der knapp drei Jahre dauernden Ausbildung haben die Auszubildenden die Möglichkeit, verschiedene Hufsituationen über einen längeren Zeitraum beobachten zu können.
In dieser Zeit können sie sich die Erfahrung, welche zur Beurteilung der langfristigen Effekte der jeweiligen Bearbeitung notwendig ist, unter Begleitung aneignen.

Impressionen 2

Demonstration und Besprechung am Pferd

Impressionen 3

Demonstration und Besprechung am Pferd

Gesetzliche Grundlagen

Die revidierte Tierschutzverordnung (TschV) schreibt seit dem 01.01.2014 vor: Wer gewerbsmässig Hufpflege bei Pferden ausübt, muss über eine kantonale Bewilligung verfügen (TschV Art. 101, Bst. e).
Um eine entsprechende Bewilligung beantragen zu können, muss der Antragsteller über eine anerkannte Ausbildung verfügen (TschV Art. 102, Abs. 5).
Diese sogenannte fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) muss vom BLV anerkannt sein (TschV Art. 192, Abs. 1, Bst. b).

Links:
Tierschutzgesetz: www.admin.ch
Tierschutzverordnung: www.admin.ch

Kontaktadresse

Françoise Rickli
Schlossweg 10
3122 Kehrsatz
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+41 79 281 47 75